Wir lassen Sie nicht im Regen
stehen!
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Wussten
Sie schon, dass ...
- die Gesundheitsreform die Gesundheit von Wohnungslosen
gefährdet?
- Wohnungslose 10 EUR Praxisgebühr auch für die
Straßenambulanz zahlen müssen?
- die Medikamentenzuzahlungspflicht die Lebenssituation
von Wohnungslosen nicht berücksichtigt?
- Wohnungslose von ihrer Sozialhilfe 71,04 EUR zahlen müssen,
um von der Zuzahlungspflicht befreit zu werden?
- Sie mit Ihrer Spende wohnungslosen Frauen und Männern
aus der Klemme helfen können?
BfS Hannover
BLZ 251 205 10
Kto-Nr. 1414200
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