Junge MigrantInnen als Lotsen (JuMiLo)
Integrationsangebote für Kinder
JugendMigrationsDienst (JMD) |
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Für wen sind wir da?
Wir wenden uns an junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten.
Wir sind zuständig für:
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die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) |
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Bildungsberatung und Ausbildungsplanung |
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Bildungsberatung für neu Zugewanderte im Schulbereich |
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junge Menschen mit Migrationshintergrund, die in Regelschulen lernen |
Wir unterstützen junge Zugewanderte dabei, ihre Kenntnisse, Qualifikationen und Potenziale zu erkennen und zu nutzen. Im Mittelpunkt stehen die Beratung zum Erwerb der Hochschulreife, zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Hochschulausbildung oder der Einstieg in akademische Erwerbstätigkeit.
Unsere Angebote:
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Beratung zur Verwertbarkeit und Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Vorbildungen in verschiedenen Bundesländern. |
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Ausbildungsplanung |
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Information zu Förderungsmöglichkeiten |
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Prüfung der Förderungsvoraussetzungen nach den RL-GF-H,
Zulassung zur Förderung in:
- Sprachkurse für Studienbewerber/-innen auch die Vorbereitung / Durchführung von TestDaF
- Zweijährige Sonderlehrgänge der Länder zum Erwerb der Hochschulreife bei ausländischer Vorbildung gemäß Realschulabschluss
- Studienkollegs zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung (Hochschulzugang)
- Praktika für Ärzte als Element der Vorbereitung auf Gleichwertigkeits- oder Defizitprüfungen
- Praktika für sonstige Akademiker /-innen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt
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Ausbildungsbegleitende Beratung |
Die Teilnahme an diesen Maßnahmen kann aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert werden. Bei Sonderlehrgängen und Studienkollegs meistens in Ergänzung zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).
Nach den Richtlinien des Garantiefonds-Hochschule (RL-GF-H) können folgende Personen gefördert werden:
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Asylberechtigte |
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Flüchtlinge (z.B. Jüdische Immigrantinnen und Immigranten) nach § 23 Abs. 2 und 3 AufenthG |
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Sog. GFK-Flüchtlinge (§ 60 Abs. 1 AufenthG, Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG) |
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Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, bzw. Abkömmlinge oder Familienangehörige nach § 2 oder § 7 des BVFG |
Die individuelle Bildungsplanung findet grundsätzlich im persönlichen Gespräch statt. Wohnortnahe Beratungsangebote können nachgefragt werden.
Weiterführende Links:
www.jugendmigrationsdienste.de
www.bagkjs.de
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule im JMD
Kopernikusstraße 3
30167 Hannover
Ansprechpartner:
Lothar Heimberg (Bildungsberater)
Martyna Skripek (Sachbearbeitung)
Telefon: 0511 328526
Telefax: 0511 328187
E-Mail: JMD-Bildungsberatung@caritas-hannover.de |
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