Geschlossene Schulen, demnächst Unterricht im Schichtsystem - der Präsenzunterricht hat in diesen Zeiten nur eine untergeordnete Bedeutung. Aufgaben schicken die Lehrer per E-Mail oder sie können auf der Homepage der Schule abgerufen werden. Unterstützung beim Lernen bieten Lernportale, Erklärvideos und Apps, die schon für Grundschüler ab der 1. Klasse empfohlen werden.
Mit der Niedersächsischen Bildungscloud startet nach den Osterferien ein "virtuelles Klassenzimmer", das auch die Einrichtung von Lerngruppen erlaubt. All das schafft deutlich bessere Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler, allerdings nur dann, wenn ihnen die Eltern die dafür notwendigen digitalen Endgeräte zur Verfügung stellen können.
Einkommensarme Familien, allen voran Familien im Sozialleistungsbezug können sich Computer und Drucker nicht leisten. Weder die Regelbedarfe noch das Bildungs- und Teilhabepaket beinhalten ausreichende Mittel, um neben einem Internetzugang noch Hard- und Software zu finanzieren.
Die Caritas rät daher den Familien: Stellen Sie einen Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt auf Computer, Drucker und Headset, wenn Sie sich diese Geräte nicht leisten können und Ihre Kinder sie für die Schule benötigen. Die Caritas hilft Ihnen bei der Antragstellung und stellt Musteranträge zur Verfügung. Der Verein Tacheles hat zudem auf seiner Homepage eine Liste von Rechtsanwälten veröffentlicht, die bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen. Die Bildungschancen der Kinder müssen unabhängiger vom Geldbeutel der Eltern werden!
Den Kontakt zu unserer Schuldnerberatung finden Sie in der Spalte rechts. Das Antragsformular finden Sie unter diesem Beitrag bei den Downloads.