„Was mache ich mit meinen Schulden?“
Diese Frage müssen sich immer mehr überschuldete Personen und Familien stellen. Vielleicht ja auch Sie. Mit unserem Beratungsangebot möchten wir Sie ermutigen, den mühsamen, aber lohnenden Weg zur Entschuldung auf sich zu nehmen.
Beratung und Krisenintervention
Wir klären im vertraulichen Erstgespräch gemeinsam die individuelle Problemlage. Geben Hilfe zur Selbsthilfe, auch online. Wir schalten uns in Krisensituationen ein, zum Beispiel bei Gehaltspfändungen, Sach- und Kontopfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid), Wohnraumkündigungen, drohender Arbeitslosigkeit, Kreditkündigungen. Wir vermitteln zwischen der Anbieterseite, den Gläubigern und deren Vertretungen (Inkasso und Rechtsanwaltsbüros).
Schuldenregulierung
Anhand Ihrer Angaben prüfen wir Ihre Verbindlichkeiten, erfassen die entsprechenden Zahlen und Fakten und erstellen einen Schuldenregulierungsplan. Gemeinsam entwickeln wir Lösungsansätze und Perspektiven zur absehbaren Schuldentilgung, wobei die Existenzsicherung im Vordergrund steht.
Insolvenzordnung
Wir übernehmen den Schriftverkehr und treten vollmachtlich legitimiert mit Ihren Gläubigern oder deren Vertretern in Kontakt. Vorrang hat hier der außergerichtliche Einigungsversuch mit der Mehrheit Ihrer Gläubiger aufgrund des von uns erstellten Schuldenregulierungsplanes. Scheitert dieser Versuch, bescheinigen wir dieses und fertigen den Verbraucherinsolvenzantrag vor.
Diesen ergänzen Sie und reichen ihn dann beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Nach Eröffnung des Verfahrens kann frühestens nach Beendigung der sogenannten Wohlverhaltensperiode (6 Jahre) eine Restschuldbefreiung erteilt werden, die Schuldenfreiheit. Während dieser Phase bieten wir Ihnen weiterhin unsere Begleitung an.
Unsere Beratung ist vertraulich, konfessionell ungebunden und kostenlos.
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