Vorfälle melden und Hinweise ernst nehmen
Die Ombudsperson ist Bestandteil des Compliance-Programms des Caritasverbandes Hannover e.V. Wesentliche Aufgabe der Ombudsperson ist es, Dritten als externer Kontakt zur Verfügung zu stehen, um mittels geschützter Kommunikationswege vertrauliche Hinweise auf potentielle Verstöße gegen Gesetze und Regelungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Caritasverbandes Hannover e.V. entgegenzunehmen.
Externe Ansprechperson für Hinweisgeber:innen
Unsere Ombudsperson steht Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich), Mitgliedern sowie Kund:innen des Caritasverbandes Hannover e. V., Geschäftspartner:innen und sonstigen Dritten, wie z.B. Kita-Eltern als persönliche Ansprechperson zur Verfügung. Für die Mitarbeitenden des Caritasverbandes Hannover e.V. ist unsere Ombudsperson zugleich "interne Meldestelle" nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit der Ombudsperson entstehen Hinweisgeber:innen keine Kosten.
Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Rechtsanwalt und Honorarprofessor, hat zum 01.05.2017 die Aufgabe als externe und unabhängige Ombudsperson des Caritasverbandes Hannover e.V. übernommen. Er ist Ihr Ansprechpartner bei möglichen Verstößen gegen Gesetze und Regelverstößen im Umfeld der Dienstleistungen des Caritasverbandes Hannover e.V.. Hierzu gehören etwa Korruptionsdelikte (z.B. Bestechung und Vorteilsannahme), allgemeine Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue), physische / psychische / sexualisierte Gewalt oder sonstige Straftaten, ebenso wie mögliche Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen. Mehr Informationen zu den Präventions- und Schutzkonzepten der Caritas finden Sie hier. Wenn Sie unsicher sind, wie Beobachtungen oder Sachverhalte zu bewerten sind, dann besprechen Sie dies vertrauensvoll mit der Ombudsperson.
Vertrauensvoll und anonym
Die Ombudsperson kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht den Hinweisgebenden vor einer Offenlegung ihrer Identität schützen. Die Ombudsperson wird auch mit Ihnen sprechen, wenn Sie Ihren Namen (zunächst) nicht preisgeben möchten. Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers an uns erfolgt nur dann, wenn der Hinweisgebende dies wünscht. Ferner wird die Ombudsperson Informationen über die Identität der hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebenden erlauben, keinem Dritten ohne Zustimmung verfügbar machen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet.
Sie können Prof. Dr. Rainer Cherkeh auf jede denkbare Weise (Telefon, Mail, Fax, Post usw.) kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Webseite. In der Regel folgt nach einer Terminabsprache ein persönliches Gespräch in den Kanzleiräumen.
Präventionsmaßnahme und Schutz vor Schäden
Ihre Hinweise helfen uns, Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von den uns anvertrauten Menschen, unseren Mitarbeitenden, Kooperationspartner:innen und unserem Unternehmen abzuwenden.
Durch den Schutz der Hinweisgeber:innen und den strukturierten Dialog über auftretende Probleme haben wir die Chance, Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und die Qualität unserer Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern.
Ihre Hinweise sind uns willkommen!