In Deutschland akademisch durchstarten
Wie komme ich ins Hochschulstudium? Wie kann ich meine Zeugnisse und Diplome anerkennen lassen? Bekomme ich Förderung nach dem BAFöG? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Für junge Zugewanderte ist es oft schwer, sich im deutschen Bildungssystem zu orientieren.
In der Bildungsberatung unterstützen wir junge Zugewanderte dabei, ihre Qualifikationen und Potentiale zu erkennen und zu nutzen. Es geht in der Bildungsberatung um die Verwertbarkeit und Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Vorbildungen und um eine sinnvolle Ausbildungsplanung mit dem Ziel Studium in Deutschland. Mit einem Klick auf diesen Link gelangen Sie direkt zur Online-Anmeldung.
Wir prüfen, ob und welche Förderung für Sie möglich ist. Der Garantiefonds Hochschulbereich fördert folgende Zugewanderte (im Alter bis 30 Jahre):
- Spätaussiedler_innen und ihre Angehörigen (§§ 4, 7 und 8 BVFG) sowie Ehegatten nach § 28 Abs. 1 AufenthG
- Jüdische Migrant_innen (§ 23 AufenthG)
- Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG) in Verbindung mit §§ 3.1 und 4.1 Asylgesetz
- (Anerkannte) Flüchtlinge (§23 Abs. 1 und 2 AufenthG)
- Personen mit Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG
- Ehegatten von Asylberechtigten und Flüchtlingen (Familiennachzug nach § 29 Abs. 2 und Abs. 3 und § 30 AufenthG)
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- Sprachkurse bis Niveau C 1 (GER)
- Sprachkurse für Studienbewerber zum Sprachtest Test DaF bzw. DSH
- Zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife bei ausländischer Vorbildung gemäß Sekundarabschluss I
- Studienkollegs zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung